AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der D&D
Laborservice
Stand : Oktober 2012
1. Geltung
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen,
einschließlich Beratungsleistungen, im Geschäftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern im
Sinne § 310 Abs. 1 BGB.
Mit einer Bestellung erkennt der Käufer unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Abweichungen von unseren Verkaufs- und Zahlungsbedingungen, insbesondere
Bedingungen des Käufers, gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Der
Käufer erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen,
spätestens jedoch mit Empfang unserer Ware oder sonstigen Leistungen, mit der Geltung
dieser Bedingungen – auch für etwaige Folgegeschäfte – einverstanden.
Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit auch für den
Fall widersprochen, daß sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise
übermittelt werden.
2. Angebote und Abschluß
2.01 Die in unseren Katalogen und Verkaufsunterlagen, sowie – soweit nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet – im Internet enthaltenen Angebote sind freibleibend, d. h. nur als
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Alle Vereinbarungen, die
zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden,
sind schriftlich niederzulegen. Der Kaufvertrag kommt erst zustande durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Auftrages.
2.02 Werden uns nach Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug
hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßen kaufmännischen
Ermessen darauf schließen lassen, daß der Kaufpreisanspruch durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, sind wir berechtigt, unter Setzung einer
angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Wahl Vorauszahlung oder entsprechende
Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei
Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
2.03 Der Mindestauftragswert beträgt zur Zeit EUR 50,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bei Aufträgen unter dieser Wertgrenze berechnen wir, soweit nicht anders vereinbart,
eine Abwicklungspauschale in Höhe von EUR 10,00. Bei Bestellungen über unsere
Homepage wird keine Abwicklungspauschale in Rechnung gestellt.
2.04 Wird ein Auftrag vor Lieferung der Waren vom Käufer storniert, sind wir berechtigt,
dem Käufer alle Kosten, die durch die Stornierung entstanden sind, zu belasten.
Insbesondere gilt das für Stornierungs- und Rücktrittskosten, die uns durch unsere
Lieferanten in Rechnung gestellt werden. Rücksendungen von Waren, die frei von
Mängeln sind, dürfen nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis frachtfrei an unser
Lager erfolgen. Für die uns entstandenen Kosten sind wir berechtigt, als
Bearbeitungspauschale bis zu 10% des Warenwertes, mindestens aber EUR 20,00 zzgl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen oder von der Gutschrift zu kürzen.
3. Lieferfristen und Verzug
Bei einem Lieferungsverzug ist der Käufer in jedem Fall erst nach Stellung einer
angemessenen Nachfrist zur Ausübung des ihm gesetzlich zustehenden Rechts
berechtigt; Ersatz für entgangenen Gewinn kann er nicht verlangen. Im übrigen haften
wir lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, und zwar auch bei
Schadensersatzansprüchen aus eventuell konkurrierenden Anspruchsgrundlagen.
Sollte der Käufer im Falle des Lieferungsverzuges berechtigterweise den Rücktritt vom
Vertrag erklären, so ist die Geltendmachung jeden Schadenersatzes seitens des Käufers
auch aufgrund der obigen Anspruchsgrundlagen ausgeschlossen.
3.01 Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
Abschlagszahlungen können wir in angemessenen Umfang in Rechnung stellen.
3.02 Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Verzuges,
angemessen bei Eintritt Höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach
Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben
( insbesondere auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung oder Störung der
Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene
Ausführung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn
diese Umstände bei unseren Vorlieferanten, Zulieferanten oder Subunternehmen
eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst
mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder
innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann
der Käufer zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
3.03 Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferungen nur für eigenes Verschulden und das
unserer Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden unserer Vorlieferanten haben wir nicht
einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den
Vorlieferanten an den Käufer anzutreten.
4. Versand und Gefahrenübergang
4.01 Versandweg und Versandmittel sind unserer Wahl überlassen. Durch besondere
Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Die Ware
wird auf Wunsch und Kosten des Verkäufers versichert. Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist „ Lieferung ab Werk“ vereinbart.
4.02 Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer – gleichgültig, ob er vom Käufer,
Hersteller oder von uns beauftragt ist – geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt
auch bei Teil- sowie Frankolieferungen. Transportversicherungen werden von uns nur
auf ausdrückliche Anweisung des Käufers vorgenommen.
4.03 Wird der Versand oder eine vereinbarte Abholung auf Wunsch oder aus Verschulden des
Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall
steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Einlagerung wird die
Warenrechnung gemäß den Zahlungsbedingungen fällig.
4.04 Bei einem Auftragswert unter EUR 150,00 netto wird eine Versandkostenpauschale von
EUR 7,50 berechnet. Ab EUR 150,00 netto Auftragswert erfolgt die Lieferung frachtfrei,
ausgenommen Sonderverpackungen u.ä. wie Trockeneis und Kühlakkus.
5. Preise und Zahlung
5.01 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Fracht- und sonstiger
Versandkosten und Pauschalen nach Abschnitt 2.03, sowie jeweils gültiger
Mehrwertsteuer.
5.02 Soll die Lieferung oder Leistung 4 Monate nach Vertragsschluß oder später erfolgen,
verpflichten sich die Vertragspartner bei Änderung von Kosten, Löhnen usw. über den
Preis neu zu verhandeln.
5.03 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn unsere Leistung ohne unser
Verschulden über den vereinbarten Zeitraum hinaus verzögert wird.
5.04 Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Lieferungen und Leistungen binnen 10 Tage
mit Abzug von 2% Skonto oder nach 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Zahlungen werden
stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich darauf angefallener
Schuldzinsen verwandt. Zugesagte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer
mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Rückstand befindet.
5.05 Zahlungen im sogenannten Scheck Wechsel Verfahren sind ausgeschlossen. Gutschriften
über Schecks erfolgen abzüglich evtl. Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir
über den Gegenwert verfügen können.
5.06 Unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht
eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, daß unsere
Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden.
5.07 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf.
den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem
die Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist
kein Rücktritt vom Vertrag.
5.08 Verzugszinsen werden mit 3% p.a. über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank
berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschaden wird hierdurch nicht
ausgeschlossen.
5.09 Die Aufrechnung seitens des Käufers mit etwaigen eigenen Forderungen, gleichgültig
aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung des
Käufers unbestritten oder rechtskräftig ist. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht
zugunsten des Käufers kommt nur dann in Betracht, wenn unsere Ansprüche und die des
Käufers aus ein und demselben Vertragsverhältnis stammen. Trifft dies nicht zu, so ist
jegliches Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Käufers, insbesondere auch das
kaufmännische Zurückbehaltungsrecht aus § 369 BGB ausgeschlossen.
5.10 Etwaige vereinbarte Sicherheitsleistungen können von uns durch Bürgschaft aus dem
Nettobetrag abgelöst werden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.01 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises vor. Bei Ware, die der Käufer im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere
sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig
entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen,
beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns
in eine laufende Rechnung übernommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt
ist. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung
berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
6.02 Alle Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferte Ware
– auch solcher Waren, die im laufe einer weiteren Geschäftsverbindung geliefert werden
– werden bereits jetzt in voller Höhe an uns abgetreten, und zwar bis zur vollständigen
Zahlung unserer sämtlichen Forderungen aus Warenlieferungen.
6.03 Soweit auf den Wert der Vorbehaltsware abgestellt wird, ergibt sich dieser aus unserem
Rechnungsbetrag. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers die uns zustehenden
Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden
Forderungen um 30% übersteigt.
7. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
7.01 Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haften wir nur wie folgt: Der Käufer hat die
empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen.
Offensichtlichen und/oder erkannte Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind
spätestens binnen 14 Tagen, in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich
anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gem. §§ 377 HGB bleiben
unberührt.
7.02 Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d. h. sie darf
nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die
Abwicklung der Reklamation erzielt ist, bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch
einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers beauftragten
Sachverständigen erfolgte.
7.03 Der Käufer ist ferner verpflichtet, uns die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an
Ort und Stelle festzustellen bzw. auf unser Verlangen den beanstandeten Gegenstand
oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; bei schuldhafter Verweigerung entfällt die
Gewährleistung.
7.04 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage,
Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
oder natürliche Abnutzung.
7.05 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des
Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung
(Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen.
7.06 Die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- und
Wegekosten sind nicht von uns zu tragen, soweit sie darauf beruhen, daß die gekaufte
Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als dem Ort der beruflichen Tätigkeit
oder gewerblichen Niederlassung des Empfängers verbracht wurde, es sei denn, das
Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.
Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
7.07 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß
§§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 (Rückgriffsanspruch)
und § 634a Abs. 1 Nr.2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.
7.08 Für Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt 8 ( Allgemeine Haftungsbegrenzung).
8. Allgemeine Haftungsbegrenzung
8.01 Schadens- und Aufwendungsansprüche des Käufers (nachfolgend
Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z. B. nach dem
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit uns kein grobes Schulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der
Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.
8.02 Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
8.03 Chemikalienhinweis: Wir beraten Sie nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen
Möglichkeiten. Unsere Auskünfte, Empfehlungen und Hinweise entbinden Sie nicht von
dem Erfordernis, unsere Produkte in eigener Verantwortung auf die Eignung für die von
Ihnen vorgesehenen Zwecke zu überprüfen. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind
in jedem Fall zu beachten. Dies gilt auch hinsichtlich etwaiger Schutzrechte Dritter.
9. Datenschutz
D&D Laborservice verarbeitet personenbezogene Daten zur Bearbeitung von
Bestellungen und bei Anforderungen von Informationsmaterial. Die vom Nutzer
angegebenen Daten werden dabei gespeichert ( Name, Adresse, Datum und Bestellung
bzw. Buchungsdaten). Zu Zwecken der Auftragsbearbeitung, Abrechnung und
Buchhaltung etc. werden die Daten in Datenbanken abgelegt.
Keinerlei Daten werden an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Erfüllung vertraglicher
Pflichten oder die Verfolgung vertraglicher Ansprüche macht dies notwendig.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
10.01 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen
sowie sämtlicher sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen
ist, der Sitz unserer Firma 16761 Hennigsdorf. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Gerichtsstand zu
verklagen.
10.02 Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik
Deutschland geltendem Recht, unter Ausschluß des UN Kaufrechts.