AGB

Unsere AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der D&D

Laborservice

Stand : Oktober 2012

 

1. Geltung

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen,

einschließlich Beratungsleistungen, im Geschäftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern im

Sinne § 310 Abs. 1 BGB.

Mit einer Bestellung erkennt der Käufer unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Abweichungen von unseren Verkaufs- und Zahlungsbedingungen, insbesondere

Bedingungen des Käufers, gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Der

Käufer erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen,

spätestens jedoch mit Empfang unserer Ware oder sonstigen Leistungen, mit der Geltung

dieser Bedingungen – auch für etwaige Folgegeschäfte – einverstanden.

Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit auch für den

Fall widersprochen, daß sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise

übermittelt werden.

 

2. Angebote und Abschluß

2.01 Die in unseren Katalogen und Verkaufsunterlagen, sowie – soweit nicht ausdrücklich als

verbindlich bezeichnet – im Internet enthaltenen Angebote sind freibleibend, d. h. nur als

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Alle Vereinbarungen, die

zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden,

sind schriftlich niederzulegen. Der Kaufvertrag kommt erst zustande durch unsere

schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Auftrages.

2.02 Werden uns nach Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug

hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßen kaufmännischen

Ermessen darauf schließen lassen, daß der Kaufpreisanspruch durch mangelnde

Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, sind wir berechtigt, unter Setzung einer

angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Wahl Vorauszahlung oder entsprechende

Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei

Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.

2.03 Der Mindestauftragswert beträgt zur Zeit EUR 50,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Bei Aufträgen unter dieser Wertgrenze berechnen wir, soweit nicht anders vereinbart,

eine Abwicklungspauschale in Höhe von EUR 10,00. Bei Bestellungen über unsere

Homepage wird keine Abwicklungspauschale in Rechnung gestellt.

2.04 Wird ein Auftrag vor Lieferung der Waren vom Käufer storniert, sind wir berechtigt,

dem Käufer alle Kosten, die durch die Stornierung entstanden sind, zu belasten.

Insbesondere gilt das für Stornierungs- und Rücktrittskosten, die uns durch unsere

Lieferanten in Rechnung gestellt werden. Rücksendungen von Waren, die frei von

Mängeln sind, dürfen nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis frachtfrei an unser

Lager erfolgen. Für die uns entstandenen Kosten sind wir berechtigt, als

Bearbeitungspauschale bis zu 10% des Warenwertes, mindestens aber EUR 20,00 zzgl.

der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen oder von der Gutschrift zu kürzen.

 

3. Lieferfristen und Verzug

Bei einem Lieferungsverzug ist der Käufer in jedem Fall erst nach Stellung einer

angemessenen Nachfrist zur Ausübung des ihm gesetzlich zustehenden Rechts

berechtigt; Ersatz für entgangenen Gewinn kann er nicht verlangen. Im übrigen haften

wir lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, und zwar auch bei

Schadensersatzansprüchen aus eventuell konkurrierenden Anspruchsgrundlagen.

Sollte der Käufer im Falle des Lieferungsverzuges berechtigterweise den Rücktritt vom

Vertrag erklären, so ist die Geltendmachung jeden Schadenersatzes seitens des Käufers

auch aufgrund der obigen Anspruchsgrundlagen ausgeschlossen.

3.01 Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

Abschlagszahlungen können wir in angemessenen Umfang in Rechnung stellen.

3.02 Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Verzuges,

angemessen bei Eintritt Höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach

Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben

( insbesondere auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung oder Störung der

Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene

Ausführung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn

diese Umstände bei unseren Vorlieferanten, Zulieferanten oder Subunternehmen

eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst

mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder

innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann

der Käufer zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

3.03 Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferungen nur für eigenes Verschulden und das

unserer Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden unserer Vorlieferanten haben wir nicht

einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den

Vorlieferanten an den Käufer anzutreten.

 

4. Versand und Gefahrenübergang

4.01 Versandweg und Versandmittel sind unserer Wahl überlassen. Durch besondere

Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Die Ware

wird auf Wunsch und Kosten des Verkäufers versichert. Sofern sich aus der

Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist „ Lieferung ab Werk“ vereinbart.

4.02 Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer – gleichgültig, ob er vom Käufer,

Hersteller oder von uns beauftragt ist – geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt

auch bei Teil- sowie Frankolieferungen. Transportversicherungen werden von uns nur

auf ausdrückliche Anweisung des Käufers vorgenommen.

4.03 Wird der Versand oder eine vereinbarte Abholung auf Wunsch oder aus Verschulden des

Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall

steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Einlagerung wird die

Warenrechnung gemäß den Zahlungsbedingungen fällig.

4.04 Bei einem Auftragswert unter EUR 150,00 netto wird eine Versandkostenpauschale von

EUR 7,50 berechnet. Ab EUR 150,00 netto Auftragswert erfolgt die Lieferung frachtfrei,

ausgenommen Sonderverpackungen u.ä. wie Trockeneis und Kühlakkus.

 

5. Preise und Zahlung

5.01 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Fracht- und sonstiger

Versandkosten und Pauschalen nach Abschnitt 2.03, sowie jeweils gültiger

Mehrwertsteuer.

5.02 Soll die Lieferung oder Leistung 4 Monate nach Vertragsschluß oder später erfolgen,

verpflichten sich die Vertragspartner bei Änderung von Kosten, Löhnen usw. über den

Preis neu zu verhandeln.

5.03 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn unsere Leistung ohne unser

Verschulden über den vereinbarten Zeitraum hinaus verzögert wird.

5.04 Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Lieferungen und Leistungen binnen 10 Tage

mit Abzug von 2% Skonto oder nach 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Zahlungen werden

stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich darauf angefallener

Schuldzinsen verwandt. Zugesagte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer

mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Rückstand befindet.

5.05 Zahlungen im sogenannten Scheck Wechsel Verfahren sind ausgeschlossen. Gutschriften

über Schecks erfolgen abzüglich evtl. Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir

über den Gegenwert verfügen können.

5.06 Unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht

eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, daß unsere

Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden.

5.07 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf.

den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem

die Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist

kein Rücktritt vom Vertrag.

5.08 Verzugszinsen werden mit 3% p.a. über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank

berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschaden wird hierdurch nicht

ausgeschlossen.

5.09 Die Aufrechnung seitens des Käufers mit etwaigen eigenen Forderungen, gleichgültig

aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung des

Käufers unbestritten oder rechtskräftig ist. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht

zugunsten des Käufers kommt nur dann in Betracht, wenn unsere Ansprüche und die des

Käufers aus ein und demselben Vertragsverhältnis stammen. Trifft dies nicht zu, so ist

jegliches Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Käufers, insbesondere auch das

kaufmännische Zurückbehaltungsrecht aus § 369 BGB ausgeschlossen.

5.10 Etwaige vereinbarte Sicherheitsleistungen können von uns durch Bürgschaft aus dem

Nettobetrag abgelöst werden.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.01 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des

Kaufpreises vor. Bei Ware, die der Käufer im Rahmen einer laufenden

Geschäftsbeziehung von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere

sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig

entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen,

beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns

in eine laufende Rechnung übernommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt

ist. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung

berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

6.02 Alle Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferte Ware

– auch solcher Waren, die im laufe einer weiteren Geschäftsverbindung geliefert werden

– werden bereits jetzt in voller Höhe an uns abgetreten, und zwar bis zur vollständigen

Zahlung unserer sämtlichen Forderungen aus Warenlieferungen.

6.03 Soweit auf den Wert der Vorbehaltsware abgestellt wird, ergibt sich dieser aus unserem

Rechnungsbetrag. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers die uns zustehenden

Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden

Forderungen um 30% übersteigt.

 

7. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

7.01 Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haften wir nur wie folgt: Der Käufer hat die

empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen.

Offensichtlichen und/oder erkannte Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind

spätestens binnen 14 Tagen, in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich

anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gem. §§ 377 HGB bleiben

unberührt.

7.02 Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d. h. sie darf

nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die

Abwicklung der Reklamation erzielt ist, bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch

einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers beauftragten

Sachverständigen erfolgte.

7.03 Der Käufer ist ferner verpflichtet, uns die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an

Ort und Stelle festzustellen bzw. auf unser Verlangen den beanstandeten Gegenstand

oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; bei schuldhafter Verweigerung entfällt die

Gewährleistung.

7.04 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete oder

unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage,

Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung

oder natürliche Abnutzung.

7.05 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des

Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung

(Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen.

7.06 Die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- und

Wegekosten sind nicht von uns zu tragen, soweit sie darauf beruhen, daß die gekaufte

Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als dem Ort der beruflichen Tätigkeit

oder gewerblichen Niederlassung des Empfängers verbracht wurde, es sei denn, das

Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.

Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

7.07 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß

§§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 (Rückgriffsanspruch)

und § 634a Abs. 1 Nr.2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.

7.08 Für Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt 8 ( Allgemeine Haftungsbegrenzung).

 

8. Allgemeine Haftungsbegrenzung

8.01 Schadens- und Aufwendungsansprüche des Käufers (nachfolgend

Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen

Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind

ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines

Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z. B. nach dem

Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, wegen der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden

begrenzt, soweit uns kein grobes Schulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der

Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.

8.02 Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.

8.03 Chemikalienhinweis: Wir beraten Sie nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen

Möglichkeiten. Unsere Auskünfte, Empfehlungen und Hinweise entbinden Sie nicht von

dem Erfordernis, unsere Produkte in eigener Verantwortung auf die Eignung für die von

Ihnen vorgesehenen Zwecke zu überprüfen. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind

in jedem Fall zu beachten. Dies gilt auch hinsichtlich etwaiger Schutzrechte Dritter.

 

9. Datenschutz

D&D Laborservice verarbeitet personenbezogene Daten zur Bearbeitung von

Bestellungen und bei Anforderungen von Informationsmaterial. Die vom Nutzer

angegebenen Daten werden dabei gespeichert ( Name, Adresse, Datum und Bestellung

bzw. Buchungsdaten). Zu Zwecken der Auftragsbearbeitung, Abrechnung und

Buchhaltung etc. werden die Daten in Datenbanken abgelegt.

Keinerlei Daten werden an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Erfüllung vertraglicher

Pflichten oder die Verfolgung vertraglicher Ansprüche macht dies notwendig.

 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

10.01 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen

sowie sämtlicher sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann,

juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen

ist, der Sitz unserer Firma 16761 Hennigsdorf. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Gerichtsstand zu

verklagen.

10.02 Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik

Deutschland geltendem Recht, unter Ausschluß des UN Kaufrechts.